Lockerbie
• WIRsein • Vor zwanzig Jahren stürzte über dem schottischen Ort Lockerbie ein Flugzeug ab – es war ein terroristischer Anschlag, bei dem 270 Menschen starben. In der Maschine saßen vor allem Amerikaner, die über Weihnachten nach Hause fliegen wollten; doch nicht nur wegen dieser menschlichen Katastrophe ist Lockerbie in Erinnerung geblieben, in der Folge gab es: zwei Instrumentalisierungen des Sicherheitsrats, einen schwachen IGH und ein Verfahren nach britischem Recht in Holland gegen zwei Lybier.
Nach einigen Jahren Ermittlungen, nahmen amerikanische und britische Behörden zwei lybische Staatsangehörige ins Visier. Sie verlangten die Auslieferung der beiden dringend Tatverdächtigen – Lybien lehnte das in Hinblick auf die Todesstrafe, die die beiden in den Vereinigten Staaten wohl erwarten würde, ab. Stattdessen wollte Lybien die beiden selbst verurteilen; laut Montrealer Abkommen steht Lybien das zu, dort ist in Artikel 7 der Grundsatz „aut dedere – aut iudicare“ niedergelegt – ausliefern oder selbst aburteilen.
Wohlwollend betrachtet wäre der Zwischenstand, dass das Recht seinen Gang geht.
Aber die Vereinigten Staaten und Großbritannien drängten weiter auf die Auslieferung. Wenn sie der Meinung gewesen wären, dass Lybien seinen Verpflichtungen aus dem Montrealer Abkommen nicht nachkommt, so hätten sie nach diesem ein Schiedsgericht anrufen können. Stattdessen peitschen sie eine Resolution durch den Sicherheitsrat der UN (Resolution 731 vom 21.1.1992), in der sie Lybien aufforderten unmittelbar auszuliefern. Das Land helfe nicht, den internationalen Terrorismus zu verfolgen. Doch diese Resolution war nur ein Warnschuss – einer der ankam.
Lybien rief nun seinerseits den Internationalen Gerichtshof an, damit dieser feststelle, dass Lybien seinen Verpflichtungen aus dem Montrealer Abkommen nachkommt. Ferner sollte der Gerichtshof provisorische Maßnahmen ergreifen. Die Verhandlungen begannen unmittelbar und bis zum 28.3.1992 wurden die Anhörungen abgeschlossen. Drei Tage später verabschiedete der Sicherheitsrat eine neue Resolution (Resolution 748 vom 31.3.1992), die dieses Mal Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta vorsah. Maßnahmen nach Kapitel VII fordern einen Bruch oder eine Bedrohung des Weltfriedens – und genau das sollte von Lybien ausgehen. Weil es zwei Verdächtigte nicht auslieferte, die aber selbst aburteilen wollte.
Was entscheidet der Internationale Gerichtshof am 14.4.1992, der feststellen sollte, dass Lybien seinen Verpflichtungen nachkommt? Er erklärt, dass die Umstände nicht die sind, dass er handeln muss. Die Gründe: Das Montrealer Abkommen gelte nicht an dieser Stelle, da eine Sicherheitsratsresolution bindend sei und die UN-Charta allen anderen Verpflichtungen im internationalen Recht vorgeht. Der Gerichtshof hebt damit die Bedeutung einer Sicherheitsratsresolution auf eine Höhe mit der Charta der Vereinten Nationen!
In der Folge litt Lybien unter Wirtschaftssanktionen und eingeschränkten diplomatischen Beziehungen, was dann 1999 dazu führte, dass es einem Gerichtsverfahren nach britischem Recht zustimmte – wenn es auf neutralem Boden, in Den Haag, stattfindet. Außerdem zahlte Lybien Entschädigungen an die Opfer. Warum tat es das? Des Rechts wegen? Im August sagte Ghaddafis Sohn Saif der BBC: „Ja, wir haben einen Brief geschrieben, dass wir verantwortlich sind. Aber das heißt nicht, das wir es wirklich waren.“ Lybien wollte wohl einfach die Sanktionen los werden.
Das Ergebnis: Ein Lybier in lebenslanger Haft, wobei noch immer Zweifel bestehen, ob er es war; ein Freispruch; viele Angehörige von Opfern, die nicht wirklich beruhigt sein können, dass die Verantwortlichen geschnappt wurden; ein Präzedenzurteil, das dem Sicherheitsrat viel erlaubt.
Nur dass er diese Möglichkeiten zwei Jahre nach den Resolutionen nicht einmal hätte nutzen müssen, um wirksam gegen den Genozid in Ruanda vorzugehen. Aber schon damals war der Kampf gegen den internationalen Terrorismus wichtiger als der Kampf gegen humanitäre Katstrophen.
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Tags: Lockerbie, Sicherheitsrat, UN


Name: Friedhelm Weinberg


aha. wieder was gelernt.
mehr als ein Dutzend „Lybien“ im Text machen mich nicht glauben, dass es nun nicht mehr al-Dschamāhīriyya al-ʿarabiyya al-lībiyya asch-schaʿbiyya al-ischtirākiyya
vulgo LIBYEN heißt….
(was muss man eigentlich nach der Klugscheißerei abwischen….?)